RECHTLICHE GRUNDLAGEN - SELBSTBEHALT
Selbstbehalt: Aktuell liegt er bei einem Kind gegenüber den unterhaltsberechtigtenEltern bei 1800 EUR.
Der Selbstbehalt kann und sollte daher erhöht werden, wenn der Wohnbedarf höher ist, also
insbesondere in Orten mit hohen Mieten.
Über den 1800 EUR muss dem unterhaltsverpflichteten Kind vom Einkommen ein Betrag verbleiben
in Höhe der Hälfte des Betrages zwischen 1800 EUR und dem zur Verfügung stehenden Betrag.
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