RECHTLICHE GRUNDLAGEN - SELBSTBEHALT

Selbstbehalt: Aktuell liegt er bei einem Kind gegenüber den unterhaltsberechtigten
Eltern bei 1800 EUR.
Der Selbstbehalt kann und sollte daher erhöht werden, wenn der Wohnbedarf höher ist, also
insbesondere in Orten mit hohen Mieten.

Über den 1800 EUR muss dem unterhaltsverpflichteten Kind vom Einkommen ein Betrag verbleiben
in Höhe der Hälfte des Betrages zwischen 1800 EUR und dem zur Verfügung stehenden Betrag.

<< Zurück zur Übersicht
Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
Fon: 0621 8624530 | Fax: 0621 86245324
info(a)rechtsanwalt-ensslin.de