RECHTLICHE GRUNDLAGEN - BERECHNUNG
Ermittlung des verfügbaren Einkommens:
- Es zählt das Nettoeinkommen, abgezogen werden außerdem vorrangige
Unterhaltspflichten, Ausgaben für zusätzliche Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit,
Vermögensbildung, Schulden. Hinzu kommt ein etwaiger Wohnwert
- Betreiben Sie Altersvorsorge und Vermögensbildung:
Hier ist eventuell mehr erlaubt, als Sie tun.
- Wohnwert: Es zählt nicht unbedingt der Wohnwert der Immobilie,
die Sie bewohnen, sondern unter Umständen ein geringerer Betrag.
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Dr. Reinhart Enßlin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
N 4, 22 | 68161 Mannheim
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